Erwachsene Behinderte, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, sollen tatsächlich nur noch 80 Prozent vom Regelsatz erhalten. Das entspricht einer Kürzung um rund 70 Euro. (Quelle)
Na dann müssen sie eben statt zu heizen einen Pullover anziehen, oder wie war das Herr Sarrazin? Ausgerechnet jene die am meisten Zuwendung dringend benötigen streicht man hemmungslos die finanziellen Mittel, ist das die soziale Marktwirtschaft welche sämtliche Parteien abfeiern? Solidarität bedeutet offensichtlich gar nichts mehr.




































































Mit zynischem Dauer-Lächeln schlägt die Arbeits- und Unsozialministerin schwerstbehinderten Menschen und ihren pflegenden Angehörigen in’s Gesicht.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe (CDU) hatte in diesem Zusammenhang eine “Gleichbehandlung behinderter Menschen angemahnt”, aber Frau von der Leyen lächelt weiter und interessiert sich nicht für Art. 3 des Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9.2.2010 in den Leitsätzen gesagt:
“Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.”
Man muss kein Jurist sein, um Frau von der Leyen erklären zu können, dass bei einer pauschalen 20-Prozent-Kürzung die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, aber Frau von der Leyen lächelt und backt Plätzchen für alle Mitglieder der Vermittlungs-Arbeitsgruppe, um ihnen die verfassungswidrige Kürzung “schmackhaft” zu machen.
Sogar Prof. Dr. jur. Johannes Münder erklärt beim Deutschen Sozialgerichtstag, dass der Gesetzgeber bei dieser Regelbedarfsstufe seiner Pflicht zur Ermittlung und transparenten Darstellung nicht nachgekommen ist, aber Frau von der Leyen pfeift auf das Bundesverfassungsgericht, denn sie weiß ganz genau, dass ihre Diskriminierung von schwerstbehinderten Menschen irgendwann wieder korrigiert werden muss, aber bis sich die pflegenden Angehörigen durch alle Instanzen gekämpft haben, können Jahre vergehen, und bis dahin hat Frau von der Leyen Millionen eingespart, indem sie das Existenzminimum von schwerstbehinderten Menschen bewusst verfassungswidrig kürzt.
Erwähnenswert ist auch, dass die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Silvia Schmidt im Dezember noch veröffentlichen ließ, dass die geplante Kürzung für behinderte Menschen “eine Schande” sei . . . und nun hat sie bei der Abstimmung für diese Schande gestimmt!
Was darf man von einer Bundesregierung halten, die als Sparmaßnahme bewusst diskriminierende und verfassungswidrige Gesetze auf den Weg bringt – in der Hoffnung, dass es möglichst lange dauert, bis das Verfassungsgericht diese Gesetze wieder einkassiert?
das ist, für diese koalition syptomatisch, diskriminierung und kostensenkungen auf dem rücken der kranken und armen, diese “regierung”, ist einer der grössten misthaufen, eine ansammlung von sozialfaschisten, den und die es in der geschichte der BRD, je gegeben hat, sich selbst, locker im august 10, 500.- € und im januar 11, 400.-€ mehr gönnen, aber für die ärmsten nur kürzungen auf lager haben, sie reden immer von kaufkraft, vergessen aber dabei, dass auch diese bevölkerungsgruppe konsumenten sind, die das geld, das sie zu verfügung haben, restlos ausgeben müssen, auch sie zahlen steuern ( märchensteuer ), nur schwachsinnige bekommen das nicht mit, oder ignorieren diesen fakt, aber was soll man von diesen machtgeilen, geldgierigen, geizkragen schon verlangen, über milliarden für banken und bankster reden sie nicht, beispiel die HRE, die nun, nach über 140 milliarden, abgewickelt wird, da war es, mit der fadenscheinigen begründung, eine eklatante fehlentscheidung, nach einer woche, in trockenen tüchern und nun ist das geld weg, bei den hartz IVern, dauert es immer monate bis etwas entschieden wird, nur dann ist es, der kleinst mögliche nenner, das nennt man unentschlossenheit und futterneid, sie gönnen den menschen kein normales, anständiges leben und verdrängen sie mehr und mehr aus der gesellschaft, fehlen nur noch ghettos, aber das wird in ihren überlegungen wohl auch schon eine rolle spielen, ganz nach dem französischen film “banglieu 13″.
Im vorliegenden Fall kann der Schuss der ständig lächelnden Frau von der Leyen allerdings auch nach hinten losgehen, denn weil die Kürzung des Existenzminimums der behinderten Menschen sooooo offenensichtlich verfasssungswidrig ist, wird dies zu Massenklagen bei den Sozialgerichten führen, und die sind mit den ganzen ALG-II-Klagen ohnehin schon bis an den Halskragen belastet.
Hinzu kommt, dass es bei dieser Kürzung um erwachsene Behinderte geht, die überwiegend von den Eltern zu Hause betreut und gepflegt werden. In aller Regel sieht das so aus, dass die Behinderten tagsüber in einer Behindertenwerkstatt versorgt werden, während die Eltern ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen. Und neben dem eigenen Job leisten die Eltern dann noch die Nachmittags- und Nachtpflege – und an Wochenenden 24 Stunden pro Tag.
Wenn allerdings der ohnehin schon mickrige Regelsatz des Behinderten nun noch um 20 Prozent gekürzt wird, dürfte das dazu führen, dass viele Eltern diese zusätzliche Belastung nicht mehr tragen können.
Kommt der Behinderte dann vollstationär in ein Pflegeheim, muss der Sozialhilfträger MEHRERE TAUSEND Euro monatlich zahlen (weil man zuvor einen 2-stelligen Betrag eingespart hat!).
Bemerkenswert ist auch, dass diejenigen Politiker, die diese Kürzung zu verantworten haben, gleichzeitig auch noch zynisch den Moralapostel und den Gutmenschen spielen, wenn es um die PID geht. Volker Kauder hat sich beispielsweise in der Lebenshilfe-Zeitung als Gegner der PID feiern lassen. Dass ausgerechnet Volker Kauder, dessen Ehefrau schon wegen Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, die Fassade der Behindertenfreundlichkeit zur Schau trägt und gleichzeitig diesen Behinderten das Existenzminimum verfassungwidrig kürzt, ist einfach nur noch ekelhaft!
Bravo zu den obigen Kommentaren! Je breiter man Öffentlichkeit zu dieser diskriminierenden Regelsatzkürzung schafft, um so besser! Trotzdem werden die Betroffenen sich wieder durch alle Instanzen klagen müssen und das werden sie auch tun. Man sieht sich vor dem Bundesverfassungsgericht- bis dahin bekommen die Sozialgerichte noch vieeeeeeeeel mehr Arbeit.
Nun, wen wundert diese Entscheidung? Die Justiz steht doch voll hinter jeder Diskriminierung der Behinderten. = Weiber die Krüppel werfen sind Huren. = Ist dieser Satz eine Beleidigung? Nein,nicht für die Justiz! Diesen Satz hört eine 78jährige (2011) Frau seit Juni 2002 laufend, weil ihre Tochter von Geburt an körperbehindert ist. Die Tochter wird tagtäglich als Krüppel, Bastard, Zwitter beschimpft. Was macht die Justiz? Die Staatsanwaltschaft Landau Pfalz jedenfalls sagt, der Satz: Weiber die Krüppel werfen sind Huren. = ist keine Beleidigung. Schreibt man in der BRD das Jahr 2011 ??? oder lebt man doch erst im Jahr 1941?